Brandschutzhelfer
Wofür braucht es Brandschutzhelfer?
Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar.
Die Verantwortung für den Unternehmer und die Beschäftigten, zur Sicherung des Unternehmens und der öffentliche Sicherheit erfordern daher eine angemessene Aufmerksamkeit für dieses Thema.
Zum betrieblichen Brandschutz gehören unter anderem eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern.
Eine Anzahl von 5 - 10% der Beschäftigten wird von der Berufsgenossenschaft empfohlen. Bei erhöhter Brandgefährdung kann auch ein höherer %-Satz erforderlich sein.
DGUV-Information 205-023 "Brandschutzhelfer Ausbildung und Befähigung"
Diese DGUV Information gibt eine Übersicht zu den Inhalten und zum Umfang der Ausbildung von Brandschutzhelfern.
Eine Übersicht der Inhalte zur Ausbildung finden Sie im nächsten Absatz.
Die Notwendigkeit zur Bestellung von Brandschutzhelfern ergibt sich unter anderem auch aus der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) „Maßnahmen gegen Brände“ ASR A2.2 Ausgabe: Mai 2018 Abschnitt 7.3 „Brandschutzhelfer“.
Regelmäßige Brandschutz-Unterweisung sind für alle Beschäftigten (§ 6 ArbStättV, ASR A2.2 Abschnitt 7.2 und § 4 DGUV Vorschrift 1) vorgeschrieben.
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Die 3 Säulen einer fundierten Ausbildung
Diese Tabs geben eine Übersicht zu den Inhalten und zum Umfang der Ausbildung
von Brandschutzhelfern.
Zeitbedarf für Ausbildung und Unterweisung
Erstausbildung: mind. 4 Std. (bei erhöhter Brandgefährdung bis zu 8 Std.)
Personenanzahl: bis zu 12 Personen
Wiederholungsunterweisung: jährlich in Theorie (2-4 Std.) / alle 2-5 Jahre + praktischer Teil (1-3 Std.)
Personenanzahl: bis zu 15 Personen
Fachkurs Löschtechnik: 2-8 Std. nach individuellen Anforderungen
Personenanzahl: 6 bis 12 Personen
Die Dauer der Schulung ist abhängig von der Art der Brandgefährdung, der Löschgeräte und -mittel in Ihrem Betrieb.
Gerne beraten wir Sie vorab umfassend dazu.
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